Haben Sie Fragen zur palliativen Versorgung, Beratung oder unseren Leistungen? Hier finden Patienten, Angehörige und Ärzte Antworten auf die wichtigsten Themen.
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PKD BOTTROP FAQ: HÄUFIGE FRAGEN ZUR PALLIATIVMEDIZIN
Was macht der palliativmedizinische Konsiliardienst (PKD)?
Der palliativmedizinische Konsiliardienst (PKD) unterstützt schwerstkranke Menschen in der Klinikbehandlung, die nicht auf einer spezialisierten Palliativstation liegen. Unser Team aus Ärzt:innen, Pflegekräften und Fachleuten aus Sozialarbeit, Psychologie, Physiotherapie sowie Ergotherapie bietet gezielte Linderung und Begleitung.
Was ist ein Konsiliardienst?
Ein Konsiliardienst ist ein medizinisches Beratungsangebot innerhalb von Kliniken. Spezialisierte Ärzt:innen werden auf Anfrage des Behandlungsteams hinzugezogen, um Diagnosen zu unterstützen oder Therapien gezielt zu verbessern. Dieses sogenannte Konsil erfolgt immer im Interesse der bestmöglichen Patient:innenversorgung.
Beispiel
Eine Patientin mit Beinbruch auf einer chirurgischen Station hat stark erhöhten Blutdruck. Die behandelnde Chirurgie zieht die internistische Fachabteilung hinzu und bittet um Einschätzung sowie Therapieempfehlung.
Oft ist die Begleiterkrankung schwerwiegender als die ursprüngliche Diagnose. Die konsiliarisch beratenden Ärzt:innen können dann z. B. eine Verlegung in die passende Fachabteilung empfehlen.
Was leistet der palliativmedizinische Konsiliardienst?
Auch für schwerkranke Menschen gibt es spezielle Konsiliardienste. Besonders am palliativmedizinischen Konsiliardienst (PKD) arbeiten Ärzt:innen, Pflegekräfte, Sozialdienst und Therapeut:innen interdisziplinär zusammen – oft auch als IPD, PMK oder PMD bezeichnet.
Der PKD betreut schwerstkranke Patient:innen, die nicht direkt auf Palliativstationen liegen. Auf Anfrage der behandelnden Station bietet er Fachwissen zu Symptomlinderung, Palliativpflege und psychoonkologischer Unterstützung.
Ziele: Schnelle Linderung von Beschwerden, Entlassung in die gewohnte Umgebung und Vermittlung zu SAPV oder Hospiz.
Wen unterstützt der palliativmedizinische Konsiliardienst?
Der palliativmedizinische Konsiliardienst begleitet schwerkranke Menschen während ihres Klinikaufenthalts und unterstützt parallel das behandelnde Stationsteam. Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität bei Patient:innen mit unheilbaren, fortgeschrittenen Erkrankungen.
Wer gehört zum palliativmedizinischen Konsiliardienst-Team?
Der palliativmedizinische Konsiliardienst umfasst Fachkräfte verschiedener Berufsgruppen mit spezifischen Aufgaben. Alle Teammitglieder verfügen in der Regel über eine spezielle Weiterbildung in der Palliativmedizin.
Was machen die Ärzte des palliativmedizinischen Konsiliardiensts?
Die Ärzt:innen besuchen Patient:innen direkt auf ihrer Station, untersuchen sie und klären, ob eine Verlegung auf eine Palliativstation (falls vorhanden) sinnvoll ist. Gemeinsam mit Patient:innen und Angehörigen werden Therapieziele besprochen und die medikamentöse Symptomkontrolle – insbesondere die Schmerztherapie – übernommen.
Was machen die Pflegekräfte des palliativmedizinischen Konsiliardiensts?
Pflegefachkräfte mit spezieller Palliativversorgung beraten das Stationspersonal kompetent zu allen palliativpflegerischen Fragestellungen.
Welche weiteren Fachkräfte können hinzugezogen werden?
Im Bedarfsfall können auch andere Berufsgruppen, z.B. Physiotherapie, Psychologie, Seelsorge und Sozialdienst, zur Beratung und Behandlung des schwerkranken Patienten hinzugezogen werden. Näheres unter Multiprofessionelles Team.
Wie läuft das Erstgespräch beim palliativmedizinischen Konsiliardienst?
Das Erstgespräch führen in der Regel ein Palliativmediziner und eine Palliativpflegekraft gemeinsam. Die Pflegekraft erfasst die Pflegesituation, bewertet den individuellen Bedarf und empfiehlt passende Maßnahmen. Sie berät Angehörige zu pflegerischen Fragen. Bei weiteren Bedarfen werden spezialisierte Fachkräfte wie Sozialarbeit, Physiotherapie, Psychotherapie oder Seelsorge hinzugezogen.
Wie läuft die Betreuung durch den palliativmedizinischen Konsiliardienst ab?
Patient:innen werden vom Konsiliardienst regelmäßig besucht. In diesen Gesprächen wird gemeinsam mit dem Behandlungsteam entschieden, wie die Versorgung weitergeht. Am Ende der Betreuung erstellt das Team einen abschließenden Bericht.
Rechtsgrundlagen: § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG); Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)
Letzte Bearbeitung: 20.02.2026
